Information der Öffentlichkeit gemäß §8a 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Vorwort

Die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Information der Nachbarschaft im Falle eines Störfalls zum richtigen Verhalten.

Die Störfallverordnung hat dabei das Ziel, die Öffentlichkeit vor Risiken von Störfällen zu schützen und die Gefahren für Umwelt, Tier und Mensch, die bei verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, zu verringern.

Der Betriebsbereich der Velind Aerosol GmbH unterliegt den Grundpflichten der Störfallverordnung, da eine Genehmigung zur Lagerung und zum Einsatz gefährlicher Stoffe und entzündbarer Aerosole besteht. Im Abstand von mindestens 3 Jahren erfolgt eine Prüfung entsprechend §16 StörfallVO durch das Landesamt für Umwelt.

Die Information der Öffentlichkeit wird über die Webseite www.velind-aerosol.de zur Verfügung gestellt.

Teil 1: Informationen zu Betriebsbereichen

Vollständige Anschrift des Betriebsbereichs / Allgemeine Informationen:

Velind Aerosol GmbH
Passower Chaussee 111
16303 Schwedt (Oder)

Der Betriebsbereich befindet sich auf dem Gelände der PCK Raffinerie GmbH auf dem Baufeld K401 und ist über die Zufahrten Straße H und Straße K erreichbar.

Teil 2: Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt

Der Betriebsbereich der Velind Aerosol unterliegt seit der Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie, seit der Erweiterung der Lagerkapazität für Flüssiggas und wassergefährdende Stoffe, den Vorschriften der Störfallverordnung der unteren Klasse. Die Störfallverordnung sieht deswegen vor, dass die Nachbarschaft vorsorglich über die folgenden Punkte unterrichtet werden muss.

Die Feststellung der Einstufung erfolgte nach Überprüfung der Lagermengen durch die betreuende Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 05621. Einer gesonderten Anzeige nach §7 Abs. 1 StörfallVO bedurfte es daher nicht.

Teil 3: Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Velind Aerosol GmbH betreibt an ihrem Standort in Schwedt einen Produktionsbetrieb für die Herstellung chemischer Pflege-, Wartungs- und Reinigungsprodukte.

Auf dem Betriebsgelände werden verschiedene chemische Rohstoffe, Zwischenprodukte und Endprodukte gelagert, verarbeitet und abgefüllt. Dabei handelt es sich um rein physikalische Vorgänge. Chemische Reaktionen finden bei der Verarbeitung nicht statt. Die Grundstoffe werden in speziellen Ansatzbehältern vorgelegt.

Teil 4: Bezeichnungen der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe – Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften

Im Betriebsbereich werden mit Bezug auf die Störfallrelevanz folgende Stoffe gelagert und verarbeitet:

  • extrem entzündbar,
  • leicht entzündbar,
  • entzündbar,
  • umweltgefährdend
Typ. Stoffe (gewöhnl. Bezeichnung)
Gefährlichkeitsmerkmal
Zustand
Gefahr
Sicherheitshinweise
Propan/Butan; Propan
GHS-Symbol extrem entzündbar
Flüssiggas
Extrem entzündbares Gas
Zündquellen vermeiden
Spezialbenzine
GHS-Symbol leicht entzündbar
Flüssigkeit
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
Zündquellen vermeiden
Spezialbenzine
GHS-Symbol umweltgefährdend
Flüssigkeit
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Nicht in die Umwelt gelangen lassen

Teil 5: Allgemeine Information über das Verhalten bei einem Störfall / Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind

Die theoretisch vorkommenden Störfälle sind Brände oder Explosionen der entzündbaren Stoffe oder ein ungewolltes Austreten der umweltgefährlichen Stoffe. Im Falle eines Störfalls wird die umliegende Bevölkerung durch die alarmierten Einsatzkräfte gewarnt. Über das etwaige Ende der Gefahrenlage und die Aufhebung getroffener Sicherheitsmaßnahmen wird in der Regel durch Rundfunkmeldungen und Lautsprecherdurchsagen informiert und Entwarnung gegeben.

Verhaltenshinweise für den Gefahrenfall:

  • Ruhe bewahren
  • Gebäude aufsuchen, Türen/Fenster schließen, Klimaanlagen/Belüftungen ausschalten
  • Kindern und hilfsbedürftigen Personen helfen, Passanten aufnehmen
  • Radio einschalten — Informationen beachten; Nachbarn im Haus informieren
  • Kinder in Schule und Kindergarten lassen
  • Bei akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen Notruf 112 wählen

Teil 6: Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2

Im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen durch die betreuende Behörde und die Werkfeuerwehr der PCK Raffinerie GmbH wird die Anlagensicherheit kontrolliert und nachgewiesen. Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen sorgen für sichere Abfüll-, Lager- und Transporteinrichtungen. Durch geschultes Personal können Störfälle weitestgehend ausgeschlossen werden.

Datum der letzten Anlagenkontrolle: 08.08.2023
Behörde: LfU T22

Teil 7: Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange

Sollten Sie weitere Informationen über unsere Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles wünschen, können Sie uns gern kontaktieren.

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange über den Zugang zu Umweltinformationen können eingeholt werden über www.lfu.brandenburg.de

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